29. November 2019
Verehrte Muslime!
Immer wieder werden wir im Koran zum Glauben und gleichzeitig zu guten Taten aufgerufen. Gute Taten wie das Gebet, das Fasten, die Zakat und der Hadsch betreffen die Beziehung zwischen dem einzelnen Menschen und Allah. Ganz unterschiedliche Lebensbereiche wie das Eheleben, die Ernährung oder das Erbe spielen sich auf einer zwischenmenschlichen Ebene ab. Als Muslime sollten wir jede dieser Taten als eine Gelegenheit sehen, Allah näher zu kommen. Jedoch hat jede Tat, die wie um Allahs Willen vollbringen, bestimmte Voraussetzungen.
22. November 2019
Verehrte Muslime!
In den eben rezitierten Koranversen heißt es: „Alif Lâm Mîm. Jenes Buch, daran ist kein Zweifel, ist eine Rechtleitung für die Gottesachtsamen – diejenigen, die an das Verborgene glauben, das Gebet verrichten und von unseren Gaben spenden.“[1] Diese Verse betonen drei wichtige Eigenschaften der Muttakîn – der gottesachtsamen Muslime: ihren Glauben an das Verborgene (Ğayb), das Gebet und das Spenden. Wer an das Verborgene glaubt, betet nämlich mit dem Bewusstsein, dass er seinem Schöpfer gegenübersteht, der ihn mit allem versorgt. Deshalb spendet er gerne auf dem Weg Allahs. Wir werden also an die Quelle unserer Gaben erinnert und dadurch dazu angespornt, von ihnen auf dem Wege Allahs zu spenden.
15. November 2019
Verehrte Muslime!
In der Frühzeit des Islams verrichtete unser Prophet ﷺ seine Gebete in der Nähe der Kaaba. Den Mekkanern gefiel das überhaupt nicht. Deshalb versuchten sie, ihn daran zu hindern. Aufgrund der schwierigen Lage richteten Sahâbis wie Ammar bin Yâsir (r) und Abû Bakr (r) Gebetsräume in ihren Häusern ein. Das erste Gemeinschaftsgebet in Mekka wurde in der Wohnung von Arkam bin Abil Arkam (r), in der Nähe des Hügels Safâ verrichtet. Hier nahmen auch viele Menschen den Islam an. Aus diesem Grund wurde Arkams Wohnung auch „Dâr al-Islâm“ (Haus des Islams) genannt. Erst nachdem Umar (r) den Islam angenommen hatte, konnten die Muslime unter seinem Schutz direkt bei der Kaaba beten.
08. November 2019
Verehrte Muslime!
Im Koran heißt es: „Sprich: ‚Wenn eure Väter, eure Söhne und eure Brüder, eure Frauen und eure Verwandtschaft und das von euch erworbene Vermögen und die Ware, deren Unverkäuflichkeit ihr befürchtet, und die Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind als Allah und sein Gesandter und das Bemühen auf seinem Weg, dann wartet, bis Allah mit seinem Befehl kommt.‘ Und Allah leitet die Lasterhaften nicht recht.“[1] Wie aus diesem Vers hervorgeht, ist die Liebe zum Propheten ﷺ Teil des Îmâns. Unser Prophet ﷺ unterstrich das, indem er sagte: „Keiner von euch wird seinen Glauben vervollkommnen, bis ich ihm nicht lieber bin als sein Vater, sein Kind und alle anderen Menschen.“[2]
01. November 2019
Verehrte Muslime!
Im Islam gilt die Eheschließung als bindend. Braut und Bräutigam verpflichten sich, in der Ehe Verantwortung zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn die Eheschließung noch vor der Hochzeitszeremonie stattfindet. Der Ehevertrag tritt also nicht erst mit der Hochzeit in Kraft, sondern ist unmittelbar nach der Eheschließung gültig. Die Hochzeit ist lediglich die Bekanntgabe der Heirat.