15. November 2019

Verehrte Muslime!

In der Frühzeit des Islams verrichtete unser Prophet ﷺ seine Gebete in der Nähe der Kaaba. Den Mekkanern gefiel das überhaupt nicht. Deshalb versuchten sie, ihn daran zu hindern. Aufgrund der schwierigen Lage richteten Sahâbis wie Ammar bin Yâsir (r) und Abû Bakr (r) Gebetsräume in ihren Häusern ein. Das erste Gemeinschaftsgebet in Mekka wurde in der Wohnung von Arkam bin Abil Arkam (r), in der Nähe des Hügels Safâ verrichtet. Hier nahmen auch viele Menschen den Islam an. Aus diesem Grund wurde Arkams Wohnung auch „Dâr al-Islâm“ (Haus des Islams) genannt. Erst nachdem Umar (r) den Islam angenommen hatte, konnten die Muslime unter seinem Schutz direkt bei der Kaaba beten.

08. November 2019

Verehrte Muslime!

Im Koran heißt es: „Sprich: Wenn eure Väter, eure Söhne und eure Brüder, eure Frauen und eure Verwandtschaft und das von euch erworbene Vermögen und die Ware, deren Unverkäuflichkeit ihr befürchtet, und die Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind als Allah und sein Gesandter und das Bemühen auf seinem Weg, dann wartet, bis Allah mit seinem Befehl kommt. Und Allah leitet die Lasterhaften nicht recht.“[1] Wie aus diesem Vers hervorgeht, ist die Liebe zum Propheten ﷺ Teil des Îmâns. Unser Prophet ﷺ unterstrich das, indem er sagte: „Keiner von euch wird seinen Glauben vervollkommnen, bis ich ihm nicht lieber bin als sein Vater, sein Kind und alle anderen Menschen.“[2]

01. November 2019

Verehrte Muslime!

Im Islam gilt die Eheschließung als bindend. Braut und Bräutigam verpflichten sich, in der Ehe Verantwortung zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn die Eheschließung noch vor der Hochzeitszeremonie stattfindet. Der Ehevertrag tritt also nicht erst mit der Hochzeit in Kraft, sondern ist unmittelbar nach der Eheschließung gültig. Die Hochzeit ist lediglich die Bekanntgabe der Heirat.

25. Oktober 2019

Verehrte Muslime!

In einem Koranvers heißt es: „Wer auf Allah vertraut, für den ist er sein Genüge“[1] und an einer anderen Stelle: „… auf Allah sollen die Gläubigen vertrauen.“[2]

18. Oktober 2019

Verehrte Muslime!

Der Koran wurde unserem Propheten Muhammad ﷺ durch Dschibrîl (a) in einem Zeitraum von 23 Jahren überbracht. Seitdem wird das Wort Allahs in seiner mündlich und schriftlich gesicherten Ursprungsform weitergetragen. Der Koran wird von Allah geschützt und gilt als das größte Wunder unseres Propheten ﷺ.

10. Oktober 2019

Verehrte Muslime!

Kein Mensch ist perfekt. Deshalb hat jeder von uns ab und zu einen guten Ratschlag nötig. Am besten ist es, wenn dieser Ratschlag von jemandem kommt, der wohlwollend, warmherzig und ausgewogen ist. Ohne die gutgemeinten Ermahnungen unserer Geschwister ist es nur schwer möglich, ein würdevolles Leben zu führen. Nicht ohne Grund sagte unser Prophet ﷺ kurz und knapp: „Dîn ist Nasîha“, oder mit anderen Worten „Religion ist guter Ratschlag.”[1]